Aktienstimmrecht

Aktienstimmrecht ist das
Recht eines Aktionärs einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien, in
der Hauptversammlung durch Abgabe seiner Stimme die Entwicklung seiner Gesellschaft
mitzubestimmen. Es entsteht mit vollständiger Leistung der Einlage und wird entsprechend
der Höhe der Aktiennennbeträge ausgeübt. Das Stimmrecht muss nicht höchstpersönlich
ausgeübt werden, sondern kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten wahrgenommen
werden. Kein Aktienstimmrecht gewähren die so genannten stimmrechtslosen Vorzugsaktien.

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