AfA-Tabelle

Die AfA-Tabelle (AfA =
Absetzung für Abnutzung) enthält für die einzeln zu bewertenden Anlagegüter die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (ND). Sie beruht auf den Erfahrungen der steuerlichen
Betriebsprüfung. Für Anschaffungen ab dem 1.1.2001 gilt eine neue AfA-Tabelle.
Zu beachten ist, dass die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter nur
Anlagegüter enthält, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer unabhängig von der
Verwendung in einem bestimmten Wirtschaftszweig ist. Neben der allgemein gültigen
AfA-Tabelle gibt es noch Branchentabellen.
Sind Anlagegüter sowohl in der allgemein gültigen als auch in einer der AfA-Tabellen
für bestimmte Wirtschaftszweige (Branchentabellen) aufgeführt, so gilt die
Branchentabelle.
Die in den AfA-Tabellen angegebene Nutzungsdauer dient als Anhaltspunkt für die
Beurteilung der steuerlichen Abschreibung. Sie beruhen auf den Erfahrungen der
steuerlichen Betriebsprüfung und werden unter Mitwirkung der Fachverbände der Wirtschaft
erstellt. Somit besitzt die AfA-Tabelle eine relativ starke Indizwirkung. Branchenübliche
Besonderheiten, wie z.B. der Mehrschichteinsatz, Einfluss von Nässe, Säuren und
Umwelteinflüssen sind in der AfA-Tabelle regelmäßig bereits berücksichtigt.
Durch die Aufnahme eines Anlagegutes in die AfA-Tabellen ist nicht über seine
Zugehörigkeit zu den Betriebsvorrichtungen, Gebäuden oder baulichen Einzelbestandteilen
entschieden. Die Abgrenzung richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles.
Die AfA-Tabelle orientiert sich neben der Nutzungsdauer an dem entsprechenden linearen
AfA-Satz. Die Frage der Abschreibungsmethode (linear, degressiv oder leistungsbezogen)
bleibt hiervon unberührt.
Die AfA-Tabelle enthält nicht alle Wirtschaftsgüter, die es gibt. Dann orientieren Sie
sich an einem vergleichbaren Wirtschaftsgut. Nach einer "Drehmaschine" suchen
Sie vergeblich, Sie finden diese Art der Maschinen jedoch unter der Bezeichnung
"Drehbänke".

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