Actio pro socio

Actio pro socio ist das dem
einzelnen Gesellschafter einer Personengesellschaft zustehende Klagerecht, gegen einen
anderen einzelnen Gesellschafter einen Anspruch geltend zu machen. Der Gesellschafter kann
immer nur Leistung an die Gesamthand, also an alle Gesellschafter, fordern. Dies ergibt
sich daraus, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht dem einzelnen Gesellschafter
allein, sondern der Gesellschaft zustehen. Mit der "actio pro socio" fordert der
Gesellschafter somit lediglich ein auch eigenes Recht ein.

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