Abtretung

Ist die Übertragung einer
Forderung. Forderungen kann man nicht wie Sachen verkaufen, sondern nur übertragen. Man
nennt die Abtretung auch Zession. Eine Forderung kann durch Vertrag vom Gläubiger
(Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) ohne Mitwirkung des
Schuldners nach § 398 BGB übertragen werden. Durch die Abtretung der Forderung tritt der
Zessionar an die Stelle des Zedenten und übernimmt dessen Rechte und Pflichten gegenüber
dem Schuldner der Forderung. Nach § 404 BGB kann aber der Schuldner dem neuen Gläubiger
alle Einwendungen entgegensetzen, die er zum Zeitpunkt der Abtretung gegenüber dem alten
Gläubiger hatte. Solange der Schuldner keine Kenntnis von der Abtretung hat, kann er
leistungsbefreiend auch noch an den alten Gläubiger leisten (§ 407 BGB). Siehe auch
Schuldübernahme.

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