Abmahnung (Wirtschaftsrecht)

Die Abmahnung im BGB ist
eine Aufforderung an den Schuldner einer Leistung, diese entsprechend der vertraglichen
Vereinbarung zu erbringen. Sie kann z.B. Voraussetzung für die Kündigung eines
Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund ( ) und/oder für einen
Schadensersatzanspruch ( § 281
III BGB) sein. Die Abmahnung findet immer dann Anwendung, wenn der Schuldner zwar
seine eigentliche Hauptleistung erbringt, jedoch unter Verletzung von wesentlichen Neben-
oder Schutzpflichten, die dem Gläubiger nicht zuzumuten sind. Beispiel: Ein Maler
beschädigt im Rahmen eines länger dauernden Renovierungsauftrags immer wieder Teile der
Wohnung seines Auftraggebers, weil er auf dem Weg durch die Zimmer unachtsam ist. Nach
entsprechender und erfolgloser Abmahnung, dieses Verhalten zu unterlassen, hat der
Auftraggeber das Recht, den Vertrag mit dem Maler zu kündigen und Schadensersatz zu
verlangen

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