Abmahnung (Wettbewerbsrecht)

Die Abmahnung ist im
Wettbewerbsrecht eine Aufforderung, wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen. Die
Abmahnung dient auch dazu, wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Mit der
Abmahnung wird der Werbende darüber informiert, dass man seine Werbemaßnahme als
wettbewerbswidrig einstuft; zugleich wird der Werbende aufgefordert, diese Werbemaßnahme
künftig zu unterlassen. Die beanstandete Werbemaßnahme muss konkret angegeben werden,
wobei eine rechtliche Würdigung nicht zwingend, aber sinnvoll ist. Der Abgemahnte muss
erkennen können, was ihm vorgeworfen wird.

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