Als Abfindungen sind
Entschädigungen zu verstehen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der
Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile, insbesondere für den
Arbeitsplatzverlust erhält. Die Zahlung muss in ursächlichem Zusammenhang mit der
Auflösung stehen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Abfindungen an Arbeitnehmer
steuerfrei:
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