Die Abgrenzungsrechnung hat
die Aufgabe, das für kostenrechnerische Zwecke erforderliche Zahlenmaterial
zusammenzustellen. Hierbei werden die in der Geschäftsbuchhaltung erfassten Aufwendungen
und Erträge zweckmäßig strukturiert und inhaltlich aufbereitet. Damit wird das Ziel
verfolgt, auf einfachem Wege aus dem Datenmaterial der Gewinn- und Verlustrechnung
sinnvolle Daten für eine Kostenartenrechnung zu ermitteln. Mit Hilfe der
Abgrenzungsrechnung kann auf direktem Wege ein Betriebserfolg festgestellt bzw. eine
Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung angeschlossen werden.
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