genannt, ist der Betrag, den der Geber, z.B. eines Darlehens, außer den normalen Zinsen
verlangt und i.d.R. bei dessen Auszahlung für sich einbehält. Ein solches Abgeld
wird häufig auch beim Verkauf von Forderungen, Pfandbriefen und Hypotheken sowie von
Wertpapieren, insbesondere Teilschuldverschreibungen, einbehalten.
Antworten