Abfindungen kommen unter
den unterschiedlichsten Bezeichnungen vor (z.B. Ablösebeträge, Abstandszahlungen,
Ausgleichszahlungen, Entschädigungen, Schadensersatz usw.) Je nach
bürgerlich-rechtlichen Sachverhalten und wirtschaftlichen Vorgängen ist auch die
buchhalterische bzw. bilanzielle Behandlung für den Einzelfall zu entscheiden. D.h., eine
einheitliche Behandlung von Abfindungen in Buchführung und Bilanz gibt es nicht, so dass
vor der Buchung in jedem Fall eine eindeutige Klärung der Sach- und Rechtslage
erforderlich ist.Zur Groborientierung lässt sich
feststellen, dass:
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