Für den Begriff
Abfindungen gibt es weder bürgerlich-rechtlich noch steuerrechtlich eine Legaldefinition.
Als Abfindungen bezeichnet man sowohl Erfüllungsersatzleistungen als auch Ablösungen
einer aus einem laufenden Schuldverhältnis bestehenden Verbindlichkeit. Abfindungen
können Entgelt für eine Gegenleistung sein, aber auch eine einseitige Leistung, z.B.
Schadensersatz.
Antworten