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ist eine im zwischenstaatlichen Handel international anerkannte Abkürzung, die von der
internationalen Handelskammer als "International Commercial Term" (siehe
Incoterms) veröffentlicht wurde. EXW bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die
Ware auf seinem Gelände (z. B. Werk, Fabrikationsstätte oder Lager) dem Käufer zur
Verfügung zu stellen. Mit der Abnahme von dort oder bei vereinbarter Versendung mit
Übergabe an den Frachtführer gehen Kosten und Gefahr auf den Käufer über.
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