Ähnlich wie bei Gebrauchsmustern und Patenten, sind Marken gewerbliche Schutzrechte. In einigen Fällen ist es sinnvoll, seinen Namen schützen zu lassen. Wir zeigen in diesem Ratgeber Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Marke eintragen lassen können und was bei einer Markenanmeldung zu beachten ist.
Was ist eine Marke und wann ist eine Markenanmeldung sinnvoll?
Im deutschen Markengesetz im § 3 ist geregelt, was eine Marke ist. Dort steht: „eine Marke umfasst alle Zeichen, die geeignet sein können, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten für eine Markenanmeldung, die sich wie folgt voneinander unterscheiden:
- Wortmarke: Eine Wortmarke besteht aus Buchstaben oder aus Schriftzeichen-Zahlen-Kombinationen. Das kann somit der Name Ihres Unternehmens, der Name eines Produkts von Ihnen oder ein Slogan sein.
- Bildmarke: Eine Bildmarke besteht typischerweise aus Logos oder aus Symbolen und Abbildungen.
- Wort-Bildmarke: Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Namen mit Bildern. Häufig ist dies der Name eines Unternehmens in Verbindung mit einem Logo oder ein Logo mit einem Slogan.
- Farbmarke: In diesem Fall lassen Sie eine bestimmte Farbe oder eine Farbkombination schützen.
- Formmarke: Geschützt wird eine dreidimensionale Form, wie beispielsweise der Mercedesstern.
- Hörmarke: Tonfolgen oder akustische Töne, die sogenannten akustischen Logos, werden hier geschützt.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können Sie sich somit Ihren Unternehmensnamen schützen lassen, Namen von Produkte, die Farben Ihrer Firma oder Logos und Slogans. Es gibt noch einige weitere Marken, die wir nicht aufgelistet haben. Spätestens dann, wenn der Name Ihres Unternehmend zu einem Synonym wird, wie zum Beispiel „Tempo“ für Papiertaschentücher, sollten Sie über eine Markenanmeldung nachdenken. Auch wenn Ihr Logo, Ihr Produktname, Ihre Farbe oder Ihr Design ein wesentlicher Teil Ihres Unternehmenskonzepts sind, sollten Sie Ihre Marke schützen lassen.
Schritt für Schritt Markenanmeldung beim DPMA für Deutschland durchführen
Für den deutschen Markt melden Sie Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt an, wenn Sie eine EU Marke anmelden möchten, müssen Sie den Antrag auf Markenanmeldung an das EUIPO stellen – daraufhin wird die Marke auf etwaige Schutzhindernisse geprüft. Bei der DPMA erfolgt die Markenanmeldung mit den folgenden Schritten:
Schritt 1: Markenrecht prüfen lassen
Vor Eintragung Ihrer Marke müssen Sie recherchieren, ob es diese in dem Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens oder in Ihrer Branche bereits gibt. Sie müssen sicherstellen, dass Sie mit Ihrer Marke keine Schutzrechte, die bereits bestehen, verletzen. Hierfür stellt das DPMA eine Datenbank zur Verfügung.
Empfehlenswert ist allerdings, die Markenanmeldung inklusive Recherche von einem Profi durchführen zu lassen. Zwar können Sie in Ihrem Umfeld und bezüglich Ihrer direkten Konkurrenz einfach selber recherchieren, allerdings wird es schwierig, wenn es um eine Ähnlichkeitsrecherche geht. Hier haben Fachanwälte mehr Erfahrung.
Schritt 2: Markenanmeldung beim DPMA
Wenn Sie Ihre Markenanmeldung beim DPMA durchführen, müssen Sie die folgenden Angaben tätigen:
- Angabe Ihrer Identität mit Ihren Unternehmensdaten.
- Genaue Beschreibung Ihrer Marke.
- Wahl des richtigen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, welches in 45 Klassen eingeteilt ist.
- Bei einem Logo müssen Sie das Design, den Schrifttyp und die Farben genau definieren. Handelt es sich um eine Hörmarke, müssen Sie ein entsprechendes Notenblatt beifügen und Ihre Marke so exakt wie möglich definieren.
Schritt 3: Markenanmeldung bezahlen
Die Markenanmeldung Kosten betragen 300 €, hier sind drei Klassen an Waren und Dienstleistungen inkludiert. Für jede weitere Klasse fallen 100 € zusätzlich an. Melden Sie Ihre Marke elektronisch an, liegen die Gebühren bei 290 €. Diese Kosten müssen Sie auf das Ihnen angegebene Konto überweisen.
Schritt 4: Prüfung durch das DPMA
Sobald Sie Ihre Angaben an das Deutschen Patent- und Markenamt übermittelt haben, erfolgt von dort eine Prüfung. Dabei beschränkt sich die Prüfung darauf, ob relative Schutzhindernisse bestehen. Diese Prüfung orientiert sich an die geltenden Gesetze. Das bedeutet, dass die Einhaltung der folgenden Vorschriften kontrolliert wird:
- Ist die Marke überhaupt schutzfähig?
- Wurden bei der Anmeldung alle Kriterien eingehalten?
- Besteht ein Risiko auf Verbrauchertäuschung oder Irreführung?
- Verstößt die Markenanmeldung gegen Vorschriften, Gesetze oder gegen die guten Sitten?
Schritt 5: Eintragung ins Markenregister
Gibt es keine Beanstandungen, wird das Deutsche Patent- und Markenamt die Eintragung ins Markenregister durchführen. Des Weiteren erfolgt eine Veröffentlichung der neuen Marke im öffentlichen Markenblatt. So haben Markenkonkurrenten die Möglichkeit, gegen die Marke Widerspruch einzulegen. Denn eine Prüfung seitens des DPMA auf Verletzung von bestehenden Schutzrechten erfolgt nicht.
Bestehen relative Schutzhindernisse, kann es sein, dass die Marke wieder gelöscht wird und Ihre Markenanmeldung hinfällig ist. Sie erhalten in diesem Fall die Gebühren für die Markenanmeldung nicht erstattet. Zu den relativen Schutzhindernissen gehören:
- Es besteht eine große Verwechslungsgefahr mit älteren Marken.
- Es gibt bereits bestehende identische und ältere Marken
Nach Eintragung der Marke gibt es einen Markenschutz von einer Dauer von zehn Jahren. Diese Befristung kann aber gegen Zahlung einer weiteren Gebühr problemlos verlängert werden.
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