Mit Trading das Firmenkapital managen

trading mit firmenkapital

gmWenn es um die Verwaltung des Firmenkapitals geht, gehen die meisten Unternehmer hierzulande lieber auf Nummer sicher. Auf diese Weise kann das Geld zwar einfach verwaltet werden, wirft allerdings aufgrund der niedrigen Zinsen keine Rendite ab. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag verraten, weshalb Trading für Unternehmen in der heutigen Zeit Sinn ergeben kann und warum Unternehmen zu diesem Zweck eine Trading-GmbH gründen sollten.

Warum Trading für ein Unternehmen sinnvoll sein kann

Die Rücklagen der meistern Unternehmen befinden sich hierzulande dauerhaft auf einem Tages- oder Festgeldkonto. Aufgrund der niedrigen Zinsen zahlt sich dies für Unternehmen allerdings nicht wirklich aus. Doch anstatt das Geld einfach auf einem Konto zu lassen, kann dieses auch als Anlagekapital verwendet werden, wodurch Unternehmer zu Investoren werden. Ein Teil des Firmenkapitals kann beispielsweise an der Börse angelegt werden, was allerdings auch immer ein Risiko darstellt. Das sollte jedem Unternehmer bewusst sein, wenn es um die Frage ist, wie man mit den Rücklagen des Unternehmens verfahren möchte.

Falls Sie sich nun ausführlicher mit Trading auseinandersetzen möchten, verrät Ihnen Andre Witzel auf seiner Webseite seine persönlichen Erfahrungen aus dem Retail-Trading-Bereich, von denen vor allem Unternehmer profitieren können.

Optionen mit einem Unternehmenskonto

An der Börse mit Wertpapieren zu handeln stellt nur eine von vielen Möglichkeiten für Unternehmen dar. Doch je nach Größe und Art eines Unternehmens gibt es noch viele weitere Wege, mit denen das Risiko zum Beispiel im Bereich des internationalen Warenhandels deutlich reduziert werden kann. Durch Optionen können unter anderem die Preise von Rohstoffen abgesichert werden und auch Währungsrisiken lassen sich auf diese Weise kompensieren.

Doch die Eröffnung eines Depots zu geschäftlichen Zwecken hat in der Folge auch Auswirkungen auf die Besteuerung des Unternehmens. Aus diesem Grund sollten sich Unternehmer im Vorfeld einer Depoteröffnung zunächst erst einmal durch einen guten Steuerberater beraten lassen.

Eine Trading-GmbH gründen

Jeder, der steuerpflichtige Einnahmen aus Investitionen oder Anlagen erzielt, sollte zumindest über die Gründung einer Trading-GmbH nachdenken. Gründer einer solchen Trading-GmbH müssen keine speziellen Voraussetzungen erfüllen. Allerdings kann es vorkommen, dass Personen, die in der Vergangenheit gegen das Insolvenzrecht verstoßen haben, nicht als Geschäftsführer einer Trading-GmbH eingesetzt werden können. Dies stellt vor allem dann ein Problem dar, sofern es sich bei dem Geschäftsführer eines Unternehmens zugleich um dessen Gründer und Inhaber handelt. In diesem Fall wäre die einzige Lösung, eine andere Person zum Geschäftsführer zu ernennen.

Warum sollte man eine Trading-GmbH gründen?

Private Investoren müssen erzielte Gewinne im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben. Diese werden hierzulande als Kapitalerträge gewertet und mit einem Steuersatz von 25 Prozent versteuert. Bei einer Trading-GmbH unterscheidet sich der Steuersatz jedoch, da eine Trading-GmbH sämtliche Gewinne, die mit Verkäufen generiert wurden, zu einem Steuersatz von 1,54 Prozent versteuern muss. Aufgrund der Tatsache, dass Trading-Verluste nicht mehr gegen Gewinne aufgerechnet werden, fallen die zu versteuernden Gewinne mittlerweile höher aus als zuvor, was höhere Steuern ab dem Jahr 2021 zur Folge hat.

Vorteile & Nachteile

Im Folgenden möchten wir Ihnen die Vor- und Nachteile, die mit der Gründung einer Trading-GmbH einhergehen, einmal ausführlich verraten.

Vorteile:

Werden Aktiengewinne von einer juristischen Person wie einer Trading-GmbH versteuert, reduziert sich die Steuerlast ganz erheblich. Zudem können Anteile der GmbH an eine dritte Person übertragen werden, was vor allem dann Sinn ergibt, sofern man ein geregeltes Erbe hinterlassen möchte. Die Haftung von Tradern einer Trading-GmbH ist immer auf die Höhe der Stammeinlage begrenzt.

Nachteile:

Für Trading-GmbHs besteht eine Buchhaltungspflicht und diese müssen Gewerbesteuern und IHK-Beiträge entrichten, was einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand darstellt. Darüber hinaus steht dem Inhaber einer Trading-GmbH das erwirtschaftete Kapital nicht zeitgleich und bedingungslos zur Verfügung.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*