Unternehmen verkaufen: Alles, was Sie dazu wissen müssen

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Viele Unternehmer sind von der aktuellen Corona-Pandemie betroffen und haben hierdurch enorme, finanzielle Verluste hinnehmen müssen. Aber auch all diejenigen, bei denen das Geschäft nicht mehr so läuft wie geplant, denken vielleicht an einen Firmenverkauf. Natürlich handelt es sich bei einer solchen Entscheidung um einen wichtigen Schritt im Leben eines Unternehmers. Worauf es hierbei ankommt, möchten wir Ihnen im nachfolgenden Ratgeber kurz erläutern.

Das eigene Unternehmen richtig übertragen

Für eine mögliche Unternehmensnachfolge kommt es auf gute Verhandlungsgespräche an. Vielleicht gibt es innerhalb des Betriebes Interessenten oder ein Management-Team, welches am Kauf interessiert ist. In diesem Fall wissen die zukünftigen Firmeninhaber alle relevanten Details zum bestehenden Unternehmen. Hier kann die Kommunikation vollkommen offen geführt werden. Soll das Unternehmen an einen außenstehenden Interessenten verkauft werden, müssen Sie sich auf harte Verhandlungsgespräche einstellen. Natürlich möchten die potentiellen Käufer wissen, warum Sie verkaufen wollen. Dabei spielt auch der wirtschaftliche und finanzielle Hintergrund eine bedeutende Rolle. Idealerweise sollten Sie sich in diesem Fall einen zuverlässigen Partner an die Seite holen, der sich auf Firmenverkäufe spezialisiert hat. Insbesondere bei einer GmbH können ansonsten viele Fehler gemacht werden. Mit einem solchen Partner gelingt die Liquidation einer GmbH einfacher.

Bei einem solchen Verkaufsgespräch spielt der erste Eindruck eine besondere Rolle. Ihr Unternehmen sollte nicht nur äußerlich einen guten Eindruck verzeichnen. Die Räume, in denen die Verkaufsgespräche stattfinden, sollten aufgeräumt und ordentlich sein. Ebenfalls müssen Sie die Geschäftsunterlagen ordnungsgemäß und übersichtlich dokumentiert haben.

Auf eine gute Vorbereitung kommt es an

Falls Sie in Erwägung ziehen, Ihr Unternehmen zu veräußern, sollten Sie überlegen, wann der richtige Zeitpunkt hierfür ist. In aktuellen Pandemiezeiten sind meist nur Schnäppchenjäger unterwegs. Wenn Ihr Unternehmen noch verhältnismäßig gut läuft, können Sie verständlicherweise mehr herausholen. Überlegen Sie aber auch, wie viel Vorlaufzeit Sie ggf. benötigen. Vielleicht stellen Sie sich auch die Frage, wer der richtige Nachfolger für Ihr Unternehmen sein könnte.

Bei einem bevorstehenden Firmenverkauf sind Sie als Chef auch für Ihre Beschäftigten verantwortlich. Bei einer solch wichtigen Entscheidung ist zunächst zu klären, wen Sie vorab in diese Planung mit einbeziehen. Irgendwann müssen Sie es den Beschäftigten jedoch erklären, warum Sie Ihr Unternehmen aufgeben und veräußern möchten.

Ein Streitpunkt bezieht sich immer auf mögliche Haftungsfragen. Wenn Sie einen Kaufinteressenten haben und dieser bereit ist, Ihr Unternehmen zu übernehmen, dann sollten Sie diesem auch schriftlich darlegen, dass Sie nur noch begrenzt oder für eine kurze Zeit nach dem Verkauf noch für die Geschehnisse bis zur Übergabe haftbar sind. Anzusprechen wären hier Maßnahmen des Umweltschutzes, evtl. behördliche Genehmigungen und auch Steuern. Hier können Ihnen ein Rechtsanwalt und Steuerberater hilfreich zur Seite stehen.

Die verschiedenen Möglichkeiten für eine Firmenaufgabe

Am einfachsten gestaltet sich eine Firmenübernahme. Sie scheiden dabei als Geschäftsführer aus und übertragen Rechte und Pflichten auf einen neuen Geschäftsführer. Wenn Sie das Unternehmen selbst aufgebaut haben, wird schließlich noch ein Kaufpreis fällig. Achten Sie auf einen rechtssicheren Vertrag. Schwierigkeiten für einen guten Kaufpreis kann es geben, wenn Ihr Unternehmen von der Insolvenz bedroht ist oder schon Insolvenz angemeldet hat. Hier geht es dann meist nur noch um Schadensbegrenzung. Lassen Sie auf alle Fälle alle Verträge notariell beglaubigen.

Es gibt aber auch den ganz normalen Firmenverkauf. Gut laufende Unternehmen erzielen dabei die besten Preise. Hierbei erfolgt wiederum ein Wechsel des Geschäftsführers. Je nach Käufer kann damit aber auch eine Sitzverlagerung einhergehen. In diesem Fall sind auch die Beschäftigten wieder in der Zwickmühle, da ein Standortwechsel nicht von jedem getragen werden kann. Bei einem solchen Firmenverkauf kann es natürlich auch zu einer Namensänderung des Betriebes kommen.

Es gibt aber auch den Fall, dass Sie Ihre Firma nicht mehr benötigen und sich auch kein Nachfolger dafür finden. In diesem Fall wird das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht. Gründe für eine solche Löschung kann aber auch eine Änderung der Rechtsform sein.

Hat der Firmenverkauf auch Einfluss auf meine private Vermögenssituation?

Wenn Sie Ihr Unternehmen veräußern, entsteht hierdurch ein Veräußerungsgewinn, der im Rahmen der Einkommensteuer zu einer Steuerschuld führt. Der Veräußerungsgewinn errechnet sich aus dem Veräußerungspreis abzüglich der Veräußerungskosten. Hierbei werden aber auch die stillen Reserven aufgedeckt und müssen versteuert werden. Darüber hinaus fällt weiterhin auf den Veräußerungsgewinn noch die Gewerbesteuer an. Jedoch können Sie hier ggf. auch Freibeträge geltend machen. Aktuell wird ein maximaler Freibetrag in Höhe von 45.000 € gewährt. Ab einem Veräußerungsgewinn von 181.000 € entfällt aber dieser Freibetrag. Andererseits gibt es eine Ermäßigung von 56 % des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes für Veräußerungsgewinne bis 5 Mio. Euro. Diese Steuervergünstigung kommt aber nur in Betracht, wenn der Verkäufer das 55. Lebensjahr vollendet hat. Eine solche Begünstigung kann auch nur einmal beantragt werden. Es gibt wiederum die Möglichkeit, den Gewinn von der Gewerbesteuer freistellen zu lassen. Problematisch kann es auch werden, wenn Sie zwar Ihr Unternehmen verkaufen, sich aber noch ein Firmengrundstück an anderer Stelle befindet und dieses für private Zwecke umgewandelt werden soll. Hier wird empfohlen, diese Angelegenheiten einem erfahrenen Steuerberater zu überlassen.

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