Ratingverfahren sind zwischen externen (z.B. eine Ratingagentur) und internen (z.B. Bank) Verfahren zu unterscheiden. Hier an dieser Stelle soll das externe Verfahren exemplarisch dargestellt werden.
In aller Regel fragt das Unternehmen bei einer Ratingagentur an und bittet um die Durchführung eines Ratings.
Nachdem alle grundsätzlichen Dinge besprochen sind wird ein entsprechender Vertrag geschlossen, der u.a. detailliert regeln sollte welche Anforderungen in Bezug auf die erforderlichen Informationen durch das Unternehmen zu erfüllen sind. Darüber hinaus sind in ihm das Analystenteam (Lead-Analysten und Backup-Analysten) zu bestimmen.
Nach Vertragsschluss wird durch den verantwortlichen Analysten ein Themenkatalog erstellt, der für das Rating notwendige Fragen (qualitative und quantitative) enthält. Die Beantwortung dieser Fragen sind in aller Regel Grundlage für das Analystengespräch.
Sowohl Agentur als auch Unternehmen müssen sich dann auf dieses Analystengespräch vorbereiten. Im Rahmen dieser Vorbereitung ist die Agentur beispielsweise für die Beschaffung und Voranalyse von Markt- und Umweltinformationen zuständig und verantwortlich. Das Unternehmen ist auf Grundlage des Themenkatalogs für die Erstellung der Unternehmensdokumentation verantwortlich.
Nach Abschluss dieser Vorbereitungsarbeiten erfolgt die Präsentation und das Analysegespräch. Das Analysegespräch stellt dabei einen Dialog zwischen Agentur und Unternehmen dar. Hier hat das Unternehmen Gelegenheit sich zu präsentieren. Während dieser Phase wird das Unternehmen durch die Analysten beurteilt, werden offene Fragen geklärt. Darüber hinaus wird ggf. eine Besichtigung des Unternehmen durchgeführt und/oder es erfolgt eine Produktdemonstration.
Danach erfolgt die Analyse und die Bewertung. In diesem Abschnitt werden durch die Analysten die Faktoren identifiziert, die einen Einfluss auf die Bonität des Unternehmens haben. Hierbei werden u.a. auch Daten von Vergleichsunternehmen herangezogen, steuer- und handelsrechtliche Verzerrungen eliminiert. Ebenso kommen qualitative und/oder statistische Verfahren und Modelle zum Einsatz.
Das daraus resultierende Urteil wird dann dem sog. Rating-Komitee präsentiert. Nach erfolgter Präsentation erfolgt eine ausführliche Diskussion, die die Genauigkeit und Vergleichbarkeit sicherstellen soll. Sind alle Daten und Fakten erörtert wird ein Gesamtbild geschaffen, auf dessen Grundlage das Rating-Urteil gefällt wird.
Dieses Urteil wird dem Unternehmen entsprechend mitgeteilt. Das Unternehmen hat dann die Möglichkeit dieses Urteil zu akzeptieren, es abzulehnen oder Widerspruch einzulegen. Im Falle des Widerspruchs kommt es zu einer erneuten Analyse.
Wurde das Ratingergebnis vom Unternehmen akzeptiert, so erfolgt eine Veröffentlichung des Ergebnisses. Im Falle einer Ablehnung erfolgt diese Veröffentlichung nicht.
Im Anschluss daran wird dem Unternehmen meist innerhalb von vier Wochen ein ausführlicher Analysebericht übergeben.
Damit ist der eigentliche Ratingprozess abgeschlossen.
Nun beginnt die Überwachungsphase seitens der Agentur. Aufgrund permanenter Markt- und Branchenbeobachtung. Finden Veränderungen statt, so wird ggf. das Ratingergebnis angepasst. Nach einem Zeitablauf von ca. zwölf Monaten erfolgt eine erneute Überprüfung, die aber schneller vonstatten geht als bei einem ersten Rating. Das Unternehmen findet sich dann meist auf einer Watchlist wieder. Nach Ende dieser sog. Watchlistphase wird das Rating entweder verändert oder bestätigt.
Wie Sie sehen, ist solch ein Rating ein recht komplexer Prozess, auf den Sie sich schon vorher intensiv vorbereiten sollten – also vor der eigentlichen Anfrage an die Agentur. Dieses Rating bildet einen Ist-Zustand Ihres Unternehmens ab und meist wird es nicht möglich sein innerhalb dieses Prozesses Veränderungen herbeizuführen, die zu einer Verbesserung des Ratingergebnisses führen.
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