Im Zusammenhang mit den Vorschlägen zur Neuregelung der Eigenkapitalunterlegung von Banken steht fest, dass dies für eine nachhaltige Veränderung in der Zusammenarbeit von Banken / Sparkassen und Unternehmen sorgen wird.
Die Unternehmen müssen sich vor allem darauf einstellen, dass sie sich zukünftig einem Ratingverfahren nach angelsächsischem Muster unterziehen müssen, welches sie sehr intensiv und detailliert prüft.
Rating an sich ist nichts Neues, da dies schon seit Jahren von Kreditinstituten praktiziert wird – dies aber oftmals von gerade mittelständischen Unternehmen gar nicht explizit wahrgenommen wurde, da die entsprechenden Analysen, die gestellten Fragen und die geforderten Unterlagen zu einer Selbstverständlichkeit geworden sind. Aufgrund der häufig vorhandenen Ermessensspielräume der Verantwortlichen konnte dann dem Fremdkapitalwunsch des Unternehmens zu letztendlich annehmbaren Konditionen entsprochen werden.
Die zur Anwendung kommenden Ratingverfahren sind nicht identisch und jedes Institut „kocht quasi ein eigenes Süppchen“.
Mit Basel II wird sich dies alles ändern, da es dezidierte Vorschriften und Empfehlungen
- zu den Ratingverfahren geben wird,
- zur Risikobeurteilung geben wird,
- wie sich die Branchenentwicklung im Ergebnis niederzuschlagen hat,
- wie Länderrisiko zu berücksichtigen ist,
- etc.
geben wird und die Verfahren somit vereinheitlicht werden.
Anhand der Ergebnisse wird ein Unternehmen dann einer bestimmten Risikoklasse zugerechnet und diese Klasse wird dann entscheidend die Finanzierungskonditionen bestimmen und nur sehr gute bis gut geratete Unternehmen werden von Basel II profitieren. Ermessenspielräume der jeweiligen Verantwortlichen werden sehr stark eingeschränkt werden, da die Institute den Aufsichtsinstanzen anhand nachvollziehbarer Daten und Fakten nachweisen müssen, warum sie eben gerade diese oder jene Entscheidung so getroffen haben.
Für den Mittelstand bedeutet all dies, dass sich Finanzierungskosten verteuern werden und sie sich auch darauf einstellen müssen, dass Fremdkapitalwünsche abgelehnt werden.
Eine weitere Auswirkung wird sehr wahrscheinlich sein, dass mittelständische Unternehmen von ihrer Hausbank zu hören bekommen, dass die Geschäftsverbindung unter anderen Parametern fortgesetzt werden muss oder sogar gänzlich aufzugeben ist.
Weiter ist davon auszugehen, dass Unternehmen in Zukunft bei Banken/Sparkassen „transparenter“ auftreten müssen – der Blick in die Bilanz allein wird nicht mehr genügen. Vielmehr müssen die Unternehmen mittels eines Geschäftskonzeptes (neudeutsch auch Businessplan genannt) Banken und Sparkassen von ihrer zukünftigen Bonität überzeugen, dass dieses Konzept aus hieb- und stichfesten Daten und Fakten bestehen muss, versteht sich von selbst.
Hinsichtlich der Unternehmensnachfolgeregelungen müssen sich gerade mittelständische Unternehmen nun frühzeitiger Gedanken machen – eine wesentliche Begründung liegt darin, dass mittelständische Unternehmen Eigentümer-geführt sind und oftmals alles von eben dieser Person abhängt. Fällt diese aus – egal aus welchem Grund – hat dies gravierende Folgen auf das Unternehmen. Gedanken allein reichen hier aber nicht aus, sondern diese Gedanken sollten sich in einem entsprechenden Konzept, welches nachvollziehbar ist, wiederfinden.
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