Zwar gilt Deutschland als ein vergleichsweise sicheres Land, aber gerade für Firmen ist es wichtig, auf Nummer sicher zu gehen. Je nach Branchenzugehörigkeit ist beispielsweise die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten oder die Produktions- und Arbeitsabläufe müssen bewacht werden. Keineswegs zielen Wachschutz und Objektschutz nur auf Sicherung und Bewachung von Gefahrengut oder (dem typischen Beispiel) Geldtransporte ab. Letztlich ist jeder Inhaber einer Firma gehalten, seinen Mitarbeitern sichere Arbeitsbedingungen zu bieten sowie gegebenenfalls für Produktions- und Transportsicherheit zu sorgen.
Das Sicherheitsgewerbe hat in den vergangenen Jahren nicht nur an Bedeutung gewonnen, sondern die Tätigkeiten sind auch vielschichtiger geworden. Folgerichtig gibt es seit 2002 in Deutschland den Ausbildungsberuf „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ mit den Ausbildungsschwerpunkten Schutz und Sicherheit, Recht, Betriebswirtschaft und betriebliche Kooperation. Eine Weiterbildung im Securitybereich für gut geeignete Mitarbeiter ist indes für viele Unternehmen ausreichend oder sogar die bessere Alternative gegenüber der Beauftragung externer Sicherheitsdienstleister.
Mitarbeiter als Security-Personal ausbilden lassen
Wer als Firmeninhaber für mehr Sicherheit im Firmengebäude und auf dem –gelände sorgen möchte, kann zwar ein externes Unternehmen der Branche Wach- und Objektschutz beauftragen. Abhängig vom Standort des Unternehmens und des Gefährdungspotenzials ist es aber durchaus zweckmäßig, Wachleute und Sicherheitskräfte als Mitarbeiter in der eigenen Firma zu haben. Der wichtigste Punkt, der dafür spricht, über Security-Personal im Unternehmen verfügen zu können, ist: Man kennt die Person bereits und wählt diese aufgrund ihrer Eigenschaften für die Fortbildung aus. Die nachstehend genannten Voraussetzungen sollten Personen mitbringen, wenn sie künftig im Security-Bereich arbeiten möchten:
- Verantwortungsbewusstsein und Loyalität
- Aufmerksamkeit und Entschlusskraft
- Selbstsicherheit und Durchsetzungsvermögen
- Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Körperliche und psychische Belastbarkeit
- Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiten
Der rechtliche Rahmen
Gerade dann, wenn es um Schutz und Kontrolle geht, sind geltende Gesetze zu beachten. Wachleute, denen der Schutz und die Sicherung eines Betriebes obliegen, tun dies als Besitzdiener gemäß § 855 BGB. Das heißt, derjenige, der für die Sicherheit einer Firma zuständig ist, hat keine speziellen Rechte, sondern übt seine Tätigkeit auf Geheiß des Firmeninhabers aus. Vorrangig geht es um die Wahrung und Durchsetzung des Hausrechts. Das Recht zur Selbsthilfe, das den Besitz betrifft, regelt § 859 BGB.
Jeder, der einen Job in der Sicherheitsbranche ausüben möchte, muss – je nach angestrebter Tätigkeit – entweder den kleinen oder den großen Schein nach § 34a GewO vorweisen können. Der kleine Schein oder auch die Unterrichtung § 34a GewO umfasst üblicherweise 40 Stunden. Diese Unterrichtung ist als Zugangsvoraussetzung für Tätigkeiten im Bereich Sicherheit und Objektschutz einzustufen. Sie befähigt die Teilnehmer unter anderem, einfachen Werk- und Objektschutz auszuüben, Zugangskontrollen sowie Geld- und Werttransporte durchzuführen. Für alle weiterreichenden Tätigkeiten in der Sicherheitsbranche ist das erfolgreiche Ablegen des Sachkundenachweises nach § 34a GewO bei der IHK die Voraussetzung. Inhaber dieses Nachweises können beispielsweise auch als Kaufhausdetektiv oder Türsteher arbeiten oder Kontrollgänge in öffentlichen Bereichen übernehmen.
Verschiedene Weiterbildungsangebote
Der Unterscheidung von Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach § 34a GewO entsprechend gibt es auch verschiedene Weiterbildungskurse. Eine Kombination von Sicherheit und Service ist die richtige Wahl für Betriebe, die serviceorientierte Hausbetreuer benötigen. Aufgaben eines Hausbetreuers oder Concierge Service Providers sind unter anderem Hausmeister- und Kontrolltätigkeiten sowie Besucherempfang.
Mitarbeiter, die letztlich als Wach- und Sicherheitskraft im Unternehmen arbeiten sollen, erhalten Unterricht in Vollzeit, um der künftigen Aufgabe im Wach- und Objektschutz gewachsen zu sein. Die Lerninhalte beziehen sich auf alle für die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO relevanten Themen. Unter anderem werden Deeskalationstechniken und der sichere Umgang mit Verteidigungswaffen vermittelt. Ganz im Sinne von Personensicherheit geht es außerdem um Unfallverhütung und Personenschutz. Da mittlerweile auch in der Sicherheitsbranche moderne Kommunikationsmittel und technische Hilfsmittel zunehmen an Bedeutung gewinnen, wird zudem PC-Unterricht erteilt.
Fördermöglichkeiten für Weiterbildung nutzen
Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben vor allem Arbeitslose und Arbeitssuchende, aber auch Mitarbeiter, die sich in Kurzarbeit befinden oder die befristet beschäftigt sind. Auf jeden Fall ist zunächst ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters zu vereinbaren. Bewilligt die Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein, werden nicht nur die Kosten für die Fortbildung (in diesem Fall zum Security-Mitarbeiter) erstattet, sondern üblicherweise auch mit der Maßnahme zusammenhängende Kosten. Beispiele für Kosten dieser Art sind Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.
Für Arbeitgeber interessant ist das 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz. Um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, ist eine gute Qualifikation der Mitarbeiter gefragt. Betriebliche Weiterbildung ist eine der wichtigsten Möglichkeiten, Personal zu qualifizieren. Unter der Bezeichnung WEITER.BILDUNG! können Weiterbildungsmaßnahmen ganz oder teilweise gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, Arbeitsentgeltzuschüsse zu erhalten. Das, was für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein gilt, gilt auch für Arbeitgeber und WEITER.BILDUNG!: Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit, genauer gesagt mit dem Arbeitgeber-Service. Nach einem Beratungsgespräch geht es zunächst darum, den Qualifizierungsbedarf festzustellen. In Bezug auf Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Sicherheit und Objektschutz hieße dies konkret, herauszufinden, wie viele Mitarbeiter an welchem Kurs teilnehmen sollten, damit die Firma bestmöglich profitiert. Zu guter Letzt ist der Antrag auf Förderung beim Arbeitgeberservice einzureichen, der die Förderhöhe festlegt und mitteilt.
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