Ab 1. 1. 1994 gilt der Z. der EU (ZK) in
allen EU-Mitgliedstaaten als unmittelbar geltendes Zollrecht für den Warenverkehr mit
Drittländern (Drittlandsgebiet) – VO (EWG) Nr. 2913/92 vom 12. 10. 1992, ABl. EG Nr. L
302/92. Der Z. enthält 9 Titel: Titel I-III regeln die Behandlung der Waren beim Eingang
in das Zollgebiet der EU, den Zolltarif der EU, Zollwert und Warenursprung. Titel IV
enthält das Zollverfahren, vor allem die Überführung der Waren in den freien Verkehr.
Titel V-IX regeln Entstehen der Zollschuld, Zollentrichtung, Erstattung oder Erlass sowie
die Rechtsbehelfe in Zollsachen. Der ZK der EU wird ergänzt durch das
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) vom 21. 12. 1992 (BGBl. I 2125). Subsidiär ist die
Abgabenordnung anwendbar.
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