Die Gewissheit, dass ein Recht/eine Verpflichtung mit Erreichen eines bestimmten Datums oder einer Uhrzeit entweder eintritt oder entfällt.
Der Begriff Zeitbestimmung findet umgangssprachlich selten Verwendung, bezeichnet im betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauch den Beginn oder die Beendigung eines Rechtsgeschäfts und setzt somit die damit einhergehenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner in Kraft. Beispiele hierfür sind Mit,- oder Arbeitsverträge, die Eheschließung oder sogar der Todestag einer Person.
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