Zebragesellschaft

Zebragesellschaft bezeichnet die unterschiedliche Besteuerung gleicher Gewinnanteile aus einer Vermögensgemeinschaft. Diese entsteht, wenn natürliche und juristische Personen eine Vermögensgemeinschaft bilden.

Wenn mehrere Personen aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Hintergründen gemeinsame Objekte vermieten wird in der Steuerfrage geklärt, welcher Gesellschafter wie die Gewinne oder Verluste abzuführen hat.

Die Privatperson in der Konstellation muss ihren Anteil, ohne Berücksichtigungen von ausstehenden Forderungen oder Guthaben (z.B. Heizöl) versteuern, während der Geschäftspartner, der die Vermietung aus einer GmbH heraus verwaltet, die ausstehenden Forderungen als Forderungen auch abschreiben kann und das Heizöl z.B. als Vorratsvermögen buchen kann.

Es wird also erst die Gesamtsumme auf die entsprechenden Gesellschafter verteilt und dann vom Finanzamt entsprechend versteuert.

Ein Beispiel:

  • Die GbR, bestehend aus drei Gesellschaftern, vermietet ein Mehrparteienhaus an unterschiedliche Mieter.
  • Gesellschafter A hält die Beteiligung in seinem Privatvermögen, B im Betriebsvermögen und C ist eine GmbH.
  • Gesellschafter A wird hier vermögensverwaltend tätig und erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, während bei Gesellschafter B und C gewerbliche Einkünfte vorliegen. Bei B dadurch, dass dessen Beteiligung in einem Betriebsvermögen gehalten wird, bei C, da es sich dabei um eine Kapitalgesellschaft handelt.

Was bedeutet das in diesem Beispiel konkret?

Für Gesellschafter B und C liegen Einkünfte aus dem gewerblichen Betrieb vor, sie müssen also buchführungspflichtig sein. Das bedeutet, die beiden können jeweils ihre anteiligen Einkünfte entsprechend buchen. Sind von den Einkünften der Gesellschafter ggf. offene Mietzahlungen noch zu erwarten, können sie diese als Forderungen erfassen, ist aus dem Anteil auch noch ein Ölvorrat vorhanden, so können sie diesen als Vorratsvermögen verbuchen.

Gesellschafter A ist nicht bilanzierungspflichtig und kann weder Forderungen noch Vorräte geltend machen, hat entsprechend weniger Einkünfte zu verbuchen.

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