Der Teil des Aufwand, der
als betriebsfremd, periodenfremd oder außerordentlich zu bezeichnen ist. Betriebsfremder
Aufwand dient nicht dem Erreichen des betrieblichen Sachziels (z. B. Spenden an caritative
Einrichtungen, Aufwand für die betriebliche Sportanlage und Kantine). Periodenfremder
Aufwand wird in einer anderen Periode als der Güterverzehr erfolgswirksam erfasst (z. B.
Steuernachzahlung). Außerordentlicher Aufwand entsteht bei einem unvorhergesehenen
Ereignis (z. B. Feuer, Diebstahl). Gegenstück zum neutralen Aufwand ist der Zweckaufwand.
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