Marken lassen sich zum
einen als physisches Objekt und zum anderen als formales Zeichen kennzeichnen. Die
letztere Sichtweise liegt der EG-Markenrichtlinie zugrunde, nach der Marken alle Zeichen
sein können, die sich grafisch darstellen lassen, insbesondere Wörter einschließlich
Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen und die Form oder Aufmachung der Ware,
soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von
denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
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