Nicht nur Urheber oder
Inhaber eines Patents, eines Gebrauchsmusters oder eines Benutzungsrechts haben ein
finanzielles Interesse daran, ihr Recht zu verwerten. Die wirtschaftliche Nutzung einer
Lizenz kann auch für einen Lizenznehmer von großem Vorteil sein. Da es keine gesonderte
gesetzliche Regelung für einen Lizenzvertrag gibt, kommt es deshalb für beide Seiten nur
auf die "richtige" Gestaltung an.
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