In der Lagerbuchführung
werden kontinuierlich Bestandsveränderungen nach Art und Menge innerhalb einer Periode
aufgezeichnet. Sie entlastet die Sachkontenbuchführung. Eingehende, vorhandene und
ausgehende Materialien können auf diese Weise überwacht werden. Die Lagerbuchführung
ist Voraussetzung für Vereinfachungsmöglichkeiten bei der Inventur. So kann etwa die
permanente Inventur die körperliche Stichtagsinventur in einigen Fällen ersetzen. Eine
gesetzliche Verpflichtung zur Lagerbuchführung besteht nicht. Für Verkaufslager im
Einzelhandel ist die Lagerbuchführung allerdings nicht empfehlenswert. Hier entsteht
durch die hohe Warenfluktuation ein enormer Aufwand. Günstiger wäre in diesem Fall eine
Stichtagsinventur.
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