Teil der Kostenrechnung,
die nach der Ermittlung der angefallenen Kosten im Rahmen der Kostenartenrechnung die
Kosten auf die Betriebsbereiche bzw. Unternehmenseinheiten verteilt, in denen sie
angefallen sind. Bei der Bildung der Kostenstellen sind einige Grundsätze zu beachten und
drei Arten von Kostenstellen (Haupt-, Neben- und Hilfskostenstellen) zu unterscheiden. Die
Kostenstellenrechnung soll zur Wirtschaftlichkeitsbeurteilung einzelner Unternehmensteile
im Sinne einer Kostenkontrolle beitragen, die für die Kostenträgerrechnung, d.h.
Kalkulation, benötigten Zuschlags- und Verrechnungssätze liefern, sowie eine
Überwachung von Kostenbudgets ermöglichen. In einem ersten Rechenschritt wird bei der
Kostenstellenrechnung die Verteilung der primären Gemeinkosten im Sinne einer
verursachungsgerechten Umlage auf Kostenstellen vorgenommen. Danach werden die dann
entstandenen sogenannten sekundären innerbetrieblichen Gemeinkosten auf Endkostenstellen
verteilt (Innerbetriebliche Leistungsverrechnung) und letztlich für die Endkostenstellen
sogenannte Kalkulationssätze für die Preiskalkulation und die kurzfristige
Erfolgsrechnung abgeleitet. Dies erfolgt im Rahmen des Betriebsabrechnungsbogens (BAB).
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