Kostenspaltung

Die Kostenspaltung ist die
Voraussetzung zur Durchführung einer Teilkostenrechnung, die den variablen Anteil der
Kosten ermittelt. Alle Mischkostenarten werden durch die Kostenspaltung – auch
Kostenauflösung oder Kostenzerlegung genannt – in ihre fixen und ihre variablen
Bestandteile zerlegt. Erst dann lassen sich grundlegende betriebswirtschaftliche Analysen
erstellen und Größen wie der Deckungsbeitrag, Gewinnschwellen oder der kurzfristige
Erfolg ermitteln. Ohne die Kostenspaltung ist eine Preiskalkulation mit Ermittlung von
Preisober- und Preisuntergrenzen nicht möglich.

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