Knebelvertrag

Ein Knebelvertrag ist eine
Vereinbarung, welche die Entscheidungsfreiheit eines Partners in wirtschaftlicher Hinsicht
derart beschränkt, daß er keine wesentlichen Entscheidungen mehr selbständig treffen
kann. Dazu gehören nicht nur Klauseln, die die Entscheidungsfreiheit unmittelbar
einengen, sondern auch z.B. Sicherungsübereignungen des größten Teils eines Warenlagers
oder der Produktionsmittel, wenn der Schuldner über sie auch im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht mehr verfügen darf, oder eventuell die Abtretung
aller künftigen geschäftlichen Forderungen, selbst wenn aus diesen Ansprüche Dritter
beglichen werden, die auch der Schuldner vorrangig erfüllen müsste (z.B. Lohnforderungen
seiner Arbeiter). Je länger sich eine Beschränkung auswirken kann, um so mehr
Entscheidungsspielraum muss dem Vertragspartner verbleiben.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*