Unter Kassenbuchführung
versteht man die vollständige chronologische Aufzeichnung aller baren
Geschäftsvorfälle. Kasseneingänge und Kassenausgänge werden in gesonderten
Grundaufzeichnungen erfasst, da die Zahlungsvorgänge nicht von fremden Dritten, z.B. auf
Kontoauszügen der Bank, festgehalten werden. In der Regel muss dies stets am Tag des
Geschäftsvorfalls erfolgen. Der Soll-Bestand laut Kassenbuch muss jederzeit mit dem
Ist-Bestand laut Inventur – d.h. mit der gezählten Kasse – übereinstimmen. In der
Finanzbuchhaltung versteht man unter dem Begriff Kasse ein Bestandskonto für Barmittel,
z.B. untergliedert in zusätzliche Hilfskassen wie die Portokasse.
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