Kalkulatorische Zinsen

Für das von einem
Unternehmer zur Finanzierung des im Betrieb gebundenen Kapitals zur Verfügung gestellte
Eigenkapital angesetzte kalkulatorische Kosten, die im Sinne des Prinzips der
Opportunitätskosten einen nicht ausgezahlten Zins vergleichbar dem als Betriebsausgaben
ansetzbaren Fremdkapitalzins erfassen soll. Der Unternehmer einer Personengesellschaft
soll damit über den kalkulierten und letztlich verdienten Preis der Produkte einen
Gegenwert für das zur Verfügung gestellte Eigenkapital erhalten. Zur Berechnung der
kalkulatorischen Zinsen wird das Eigenkapital mit einem eventuell an vergleichbaren
Fremdkapitalsätzen orientierten kalkulatorischen Zinssatz multipliziert. Der
kalkulatorische Zinssatz kann auch das Anspruchsniveau der Eigenmittelverzinsung durch den
Unternehmer ausdrücken.

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