Nach über 16 Jahren
Vorbereitungszeit hat der Bundestag am 21. April 1994 die neue Insolvenzordnung
geschaffen, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist. Mit der neuen
Insolvenzordnung (InsO) werden nicht nur die Vergleichsordnung (VerglO) und die
Konkursordnung (KO) sowie die Gesamtvollstreckungsordnung (GVO) zu einem einheitlichen
Gesetz und Verfahren zusammengefasst, sondern es wird auch in völlig neuer Art und Weise
ein marktkonformes modernes Insolvenzrecht für ganz Deutschland geregelt.
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