Der Begriff der
Arbeitssicherheit gehört in den großen Bereich des Arbeitnehmerschutzrechts, dort
insbesondere in den Bereich Betriebs- oder Gefahrenschutz. Der Arbeitnehmer soll an seinem
Arbeitsplatz vor Gefahren für seine Gesundheit geschützt werden. Der Gesetzgeber hat in
diesem Bereich überwiegend Rahmenvorschriften erlassen, die durch Rechtsverordnungen
konkretisiert werden.
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