Auch als Garantiekapital
bezeichnetes Kapital einer Unternehmung, das den Gläubigern als Sicherheit dienen soll.
Dies ist zunächst das Eigenkapital, d. h. bei Kapitalgesellschaften das Gezeichnete
Kapital sowie die Rücklagen, und bei Personengesellschaften die von den persönlich
haftenden Gesellschaftern geleistete Einlage sowie deren für die Haftung zur Verfügung
stehendes Privatkapital. Als Haftungskapital im weiteren Sinne können auch reale
Kreditsicherheiten, wie z. B. Grundstücke, Gebäude oder Vorräte gezählt werden, die im
Wege einer verbrieften Kreditsicherheit, wie z. B. Grundschuld, Hypothek,
Eigentumsvorbehalt oder Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen, dem Gläubiger
gegenüber haften.
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