Grundsätze ordnungsgemäßer Speicherbuchführung

Die Grundsätze
ordnungsmäßiger Speicherbuchführung (GoBS) sind Regeln für die rechtlich richtige
Handhabung einer DV-Buchführung. Die GoBS betreffen die formal richtige und nachweisbare
Buchführung mittels elektronischer Datenverarbeitung. Diese muss Beleg-, Journal- und
Kontenfunktion erfüllen. Alle gespeicherten Daten müssen jederzeit lesbar gemacht werden
können. Für die Einhaltung der GoBS ist der Buchführungspflichtige verantwortlich. In
den siebziger Jahren hatte eine Arbeitsgruppe von Betriebsprüfungsreferenten der obersten
Finanzbehörden die Grundsätze erarbeitet und als Ergänzung zu den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) herausgegeben. 1995 wurden die GoBS an die Struktur
neuer Informationssysteme angepasst.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*