Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Unter den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) versteht man eine Fülle von Leitsätzen und
Ordnungsprinzipien. Sie gelten für alle Kaufleute. Ziel ist es, eine zweckmäßige
Gestaltung des Rechnungswesens und der Rechnungslegung sicherzustellen. Diese formalen und
materiellen Grundsätze haben sich im Lauf der Zeit entwickelt. Nicht alle sind in
Gesetzen kodifiziert. Die GoB bilden den Ordnungsrahmen für die laufende Buchführung. Im
Vordergrund stehen außerdem die Bilanzierungsregeln nach Grund, Höhe und Form. Damit
werden Rechnungswesen und Rechnungslegung zweckmäßig gegliedert.

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