Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit

Grundsatz ordnungsmäßiger
Bilanzierung (GoBil), der besagt, daß bei der Rechnungslegung zwar grundsätzlich alle
Bilanzierungssachverhalte (einzeln) erfasst werden müssen, daß aber unter dem Aspekt der
Wirtschaftlichkeit zwischen den Kosten der Rechnungslegung und dem Informationszuwachs ein
angemessenes Verhältnis bestehen muss. Der Grundsatz der Wesentlichkeit konkretisiert den
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit insoweit, als er bestimmt, daß mit dem Postulat der
Wirtschaftlichkeit nur dann Vereinfachungen der Rechnungslegung begründet werden können,
wenn sich hieraus keine Informationsnachteile für die Adressaten der Rechnungslegung
ergeben. Der Grundsatz der Wesentlichkeit steht nach US-GAAP und IAS stärker im
Vordergrund als nach HGB, und zwar insbesondere unter dem Aspekt der
Informationsbedürfnisse der Anteilseigner (Shareholder). Diese Informationsbedürfnisse
erfordern nach US-GAAP und IAS ein intern gut ausgebautes Rechnungswesen zur Erfassung der
umfangreichen, im Anhang zu veröffentlichenden, Angaben.

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