Zentraler und wichtigster
Bilanzierungsgrundsatz im deutschen Bilanzrecht, der aus dem Gläubigerschutzprinzip
abgeleitet wird und eine vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden
verlangt (§ 252I, Ziff. 4 HGB). Das Vorsichtsprinzip findet seinen konkreten Niederschlag
im wesentlichen in folgenden hieraus ableitbaren GoB:
Der Grundsatz der Vorsicht gilt infolge des Maßgeblichkeitsprinzips gem. § 5I1 EStG
auch für die Steuerbilanz.
IAS und US-GAAP kennen zwar auch das Vorsichtsprinzip, doch hat das Vorsichtsprinzip
dort nicht einen übergeordneten Stellenwert, sondern eine dem Prinzip der Fair
Presentation nachgelagerte Bedeutung.
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