Ein Grundhandelsgeschäft
ist ein Handelsgeschäft, das dazu bestimmt ist, dem betriebenen Handelsgewerbe zu dienen.
Davon abzugrenzen sind Hilfshandelsgeschäfte, die den Betrieb eines Handelsgeschäftes
erst ermöglichen und fördern (z.B. die Anmietung von Büroräumen, der Ankauf des
Büroinventars). Aber auch Nebenhandelsgeschäfte, die nicht unmittelbar im Zusammenhang
mit der Ausübung des Handelsgewerbes vorgenommen werden, sind davon ausgeschlossen.
Antworten