Girovertrag

ist ein Vertrag mit einem
Kreditinstitut zur bargeldlosen Abwicklung von Schuldverpflichtungen oder
Zahlungsansprüchen des Kunden. Es handelt sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Auf
Grund des G. ist die Bank zur Gutschrift eingehender Beträge auf das Girokonto des
Kunden, zur Durchführung von Überweisungen, Lastschriftverfahren usw. verpflichtet. Erst
mit der Gutschrift erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Zahlung gegen die Bank (Herausgabe
des aus der Geschäftsführung Erlangten). Pfändung des jeweiligen Tagesguthabens ist
zulässig (anders beim Kontokorrent).

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*