Das Gesellschaftsrecht in
den Niederlanden ist dem in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden sehr ähnlich. In
den Niederlanden existieren sämtliche in der Bundesrepublik bekannten Gesellschaftsformen
von Unternehmen. Alle niederländischen Gesellschaften einschließlich der Einzelfirmen
müssen in ein Handelsregister, das von den Handelskammern geführt wird, eingetragen
werden.
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