In Italien gibt es
Ähnlichkeiten zum deutschen Gesellschaftsrecht. Im italienischen Recht wird wie in der
Bundesrepublik Deutschland zwischen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und
Handelsgesellschaften unterschieden. Neben den in der Bundesrepublik bekannten
Gesellschaften sieht das italienische Recht aber auch Unternehmen (Konsortien) vor, in
denen sich Personen zusammenschließen können.
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