In Griechenland finden sich
zahlreiche Ähnlichkeiten zum deutschen Gesellschaftsrecht. Das griechische
Gesellschaftsrecht unterscheidet wie das deutsche zwischen Gesellschaften bürgerlichen
Rechts und Handelsgesellschaften. Rechtlich vorgeschrieben ist, dass mit Ausnahme der
Gesellschaft bürgerlichen Rechts alle bestehenden Gesellschaften in ein
Gesellschaftsregister (ähnlich dem Handelsregister) eingetragen werden müssen.
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