Gesellschaftsrecht Dänemark

Das dänische
Gesellschaftsrecht unterscheidet sich stark von dem in Deutschland. In Dänemark wird
nicht zwischen Handels- und Privatrecht unterschieden. Es gibt weder Handelsgesellschaften
noch einen einheitlichen Begriff von Gesellschaften. Auch ein mit dem deutschen
Handelsgesetzbuch (HGB) vergleichbares Gesetz gibt es nicht. Trotzdem stimmen die
derzeitigen dänischen Gesellschaftsformen von Unternehmen mit den in Deutschland
üblichen in ihrer Ausgestaltung im Wesentlichen überein.

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