Genossenschaft

Die Genossenschaft ist eine
Gesellschaft mit freier und wechselnder Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist,
den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) mittels gemeinschaftlichen
Geschäftsbetriebs zu fördern. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein Verein, denn ihre
Tätigkeit ist nicht direkt auf Gewinn gerichtet, und sie kann jederzeit, ohne die
Zustimmung der anderen Genossen, Mitglieder aufnehmen. Auch der Austritt ist jederzeit
möglich. Die Genossenschaft ist juristische Person, besitzt eigene Rechtsfähigkeit
und wird einer Handelsgesellschaft gleichgestellt (§ 17 GenG).

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