Gemeinkosten

Kosten, die im Gegensatz zu
den Einzelkosten den Kostenträgern (z. B. Produkten) nicht direkt zurechenbar sind. Sie
werden daher im Rahmen der Kostenstellenrechnung durch Verrechnungssätze bzw.
Schlüsselgrößen den Kostenträgern zugeordnet. Beispiele sind Gehälter kaufmännischer
Angestellter, Versicherungsbeiträge oder Energiekosten, die für den gesamten Betrieb
anfallen, und nicht an einer Maschine oder durch einen Vorgang auf das hergestellte
Produkt oder die hergestellte Dienstleistung zurechenbar sind. Gemeinkosten können in
echte und unechte Gemeinkosten unterteilt werden. Unechte Gemeinkosten sind solche Kosten,
die im Gegensatz zu den echten Gemeinkosten den Kostenträgern zwar zurechenbar wären,
der Abrechnungsaufwand aber zu groß würde, wenn diese je Leistungseinheit erfasst
würden. Beispiele sind hier Leim, Nägel oder andere Hilfsstoffe, die zwar für einen
Kostenträger zählbar, messbar und bewertbar wären, der Aufwand für diese Zurechnung
allerdings zu hoch erscheint. Aus Vereinfachungsgründen werden diese Kosten ebenfalls im
Wege der Kostenstellenrechnung wie echte Gemeinkosten behandelt.

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