ist der Kauf einer nur der
Gattung nach bestimmten Sache. Besonderheiten gelten beim Gattungskauf für die
Gewährleistung für Sachmängel (Nachlieferungsanspruch; § 480 BGB).
ist der Kauf einer nur der
Gattung nach bestimmten Sache. Besonderheiten gelten beim Gattungskauf für die
Gewährleistung für Sachmängel (Nachlieferungsanspruch; § 480 BGB).
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