Festwertbewertung

Verfahren gem. § 240 III
HGB zur vereinfachten Ermittlung der Menge und des Wertes von Vermögensgegenständen des
Sachanlagevermögens sowie von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die regelmäßig ersetzt
werden, z. B. Gerüst- und Schalungsteile, Hotelgeschirr usw., und in ihrem Gesamtwert
für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung sind. Diese Vermögensgegenstände können
mehrere Jahre mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt
werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur
geringen Veränderungen unterliegt. Für Kontrollzwecke ist alle drei Jahre eine
vollständige Inventur durchzuführen. Die Festwertbewertung ist nach US-GAAP und IAS
grundsätzlich nicht zulässig.

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