Startseite » Lexikon-Einträge » F » FakultativklauselFakultativklauselMangels anderweitiger Bestimmung ist die Bank bei einer Überweisung berechtigt, diese auch auf ein anderes Konto des Empfängers vorzunehmen. Die formularmäßige F. ist vom BGH als gegen § 9 AGBG verstoßend und damit unwirksam angesehen worden. Diesen Inhalt teilen: Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf LinkedinTeilen auf PinterestTeilen bei Xing
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