Einzelfirma ist die Firma
eines Einzelkaufmanns, während die Gesellschaftsfirma die Firma einer Handelsgesellschaft
ist oder die Personalfirma den Namen des Inhabers nennt. Eine Firma, also auch eine
Einzelfirma, kann nur von einem Kaufmann geführt werden.
Führt der Kaufmann sein Handelsgewerbe allein ohne Gesellschafter oder nur mit einem
stillen Gesellschafter, ist er Einzelkaufmann. Dieser muss seine Firma (Einzelfirma) mit
der Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" oder einer entsprechenden
verständlichen Abkürzung (z.B. "e.K.") führen (§ 19 I Ziff. 1 HGB).
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