Juristische Person, die
nichtwirtschaftlichen Charakter hat und in ein Vereinsregister einzutragen ist (§ 55
BGB). Aufgrund dieser Zweckbestimmung hat der e.V. im Wirtschaftsleben als
Unternehmensform wenig Bedeutung. Die behördliche Zulassung eines wirtschaftlichen
Vereines gem. § 22 BGB ist äußerst selten (z. B. Privatärztliche Verrechnungsstellen).
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